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Seit dem 1.1.2013 ist die GEZ (http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ) Vergangenheit.

Auch die Webseite der ehemaligen GEZ ist außer Betrieb, dafür landet man auf http://www.rundfunkbeitrag.de.
Statt für Geräte Gebühren an die öffentlich rechtlichen Anstalten abzuführen, wurden die Rundfunkbeiträge durch die Haushaltspauschale ersetzt. Eine Abgabe die umstritten ist. In der Folge geht es um diese Zwangsabgabe für die öffentlich rechtlichen Rundfunk- und TV-Anstalten.
Um die Zahlung des Rundfunkbeitrages kommt man nicht herum, allerding kann man unter Vorbehalt zahlen und sollten die geplanten Verfassungsklagen erfolgreich sein, so bekommt man das zu Unrecht gezahlte Geld zurück. Entsprechede Tips und Musterbriefe sind hier zu finden: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige.
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